Steuerliche Aspekte für Unternehmen
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Geschenke und Präsente an Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner für den "Schenker" von der Steuer absetzbar. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Fakten zusammengestellt.
Diese Informationen sind ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche Beratung. Wir haften nicht für die Richtigkeit. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, vorab mit Ihrem Steuerberater über die steuerlichen Aspekte beim Geschenkversand zu sprechen.
Grundsätzlich wird unter steuerlicher Sicht zwischen Geschenken an Geschäftspartner beziehungsweise Kunden und an die eigenen Mitarbeiter unterschieden.
Die jährliche Grenze pro Person liegt seit 2024 für Geschäftspartner und Kunden bei 50 Euro netto exklusive Versandkosten (d.h. reine Kosten für das Geschenk) beziehungsweise brutto für Kleinunternehmer (bisher 35 Euro). Deshalb finden Sie bei uns eine große Auswahl an Präsenten unterhalb dieser Grenze. Bei mehreren Geschenken im Jahr an eine Person werden die Beträge insgesamt addiert und dürfen gesammelt die 50 Euro nicht überschreiten damit sie steuerfrei sind.
Bei Geschenken an die eigenen Mitarbeiter wird zwischen Geschenken ohne einen persönlichen Anlass und mit einem persönlichen Anlass unterschieden.
Geschenke ohne persönlichen Anlass kennen Sie auch unter dem Namen Sachbezugsfreigrenze. Diese liegt seit Januar 2022 bei 50 Euro (vorher waren es 44 Euro). Dieser Wert ist inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und inklusive der Versandkosten. Der Wert kann pro Person monatlich ausgeschöpft werden jedoch nur in Form von Sachleistungen. Wichtig ist, dass mehrere Sachleistungen (z.B. Geschenk, vergünstigte Mitgliedschaften usw.) addiert werden und die 50 Euro in Summe nicht überschreiten dürfen.
Anders sieht es aus bei Geschenken mit persönlichem Anlass wie ein Geburtstag, eine Hochzeit, ein Jubiläum oder auch die Geburt des Kindes. Hier liegt die steuerfreie Grenze bei 60 Euro und der Wert kann mehrmals jährlich (entsprechend der Anlässe) ausgeschöpft werden. Auch dieser Betrag versteht sich brutto und inklusive der Versandkosten.
Darüber hinaus besteht generell die Möglichkeit die Versteuerung des Geschenks mit pauschal 30% zu übernehmen (nach §37b EStG), damit die Besteuerung für den Beschenkten entfällt. Die teilweise bekannte "10€-steuerfrei-Grenze" gilt nur für Streuwerbeartikel.
Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten empfehlen wir Ihnen eine Beratung mit Ihrem Steuerberater in Anspruch zu nehmen.
Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche Beratung. Wir haften nicht für die Richtigkeit. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, vorab mit Ihrem Steuerberater über die steuerlichen Aspekte beim Geschenkversand zu sprechen.
